Kfz Sachverständiger Lars Meinhardt
Jetzt erreichbar

Unfallgutachten in der Region 38 – unabhängig, neutral und nach ISO 17024 zertifiziert.

Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Lars Meinhardt. Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 24 h. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten; bei Mithaftung anteilig.

5.0
· 36 Google Bewertungen
24 h
Vor Ort Termin
ISO 17024
Zertifiziert
100 %
Unabhängig
Lars Meinhardt, Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig

Ihr Gutachter

Lars Meinhardt

Unabhängig & neutral
Vor-Ort-Termin meist in 24 h
Kostenübernahme im Haftpflichtfall
Anerkannt von Versicherungen
DIN EN ISO/IEC 17024 Siegel – Cert-Nr. 1-25-1059
International zertifiziert

Personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 – der internationale Standard für Sachverständige.

Geprüft durch die European Certification EUCERT CYF. Sachgebiet: Kfz-Schäden und Bewertung. Zertifikat-Nr. 1-25-1059, gültig bis 11.04.2030. Für Sie heißt das: belastbare Gutachten, die vor Versicherung und Gericht standhalten.

Zertifikat-Nr.

1-25-1059

Zur Zertifizierung
Schadendokumentation an einem Fahrzeug nach Verkehrsunfall

Ihr gutes Recht

Sie sind unverschuldet im Unfall? Dann haben Sie das Recht auf ein eigenes Gutachten.

Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und genau das sollten Sie nutzen.

Kosten meist übernommen

Bei voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflicht.

Neutrale Beweise

Fundierte Dokumentation als Grundlage für Anwalt & Versicherung.

Vollständige Erfassung

Inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall.

Leistungen

Fokussiert auf das, was nach Ihrem Unfall zählt.

Alle Leistungen ansehen
Haftpflichtgutachten

Haftpflichtgutachten

Vollständige Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.

Unfallgutachten

Unfallgutachten

Detaillierte Schadenanalyse mit Foto- und Maßdokumentation. Auch verdeckte Schäden werden erkannt und beziffert.

Beweissicherung

Beweissicherung

Neutrale Dokumentation für Versicherung, Anwalt oder Gericht. Gerichtsfest, transparent und nachvollziehbar.

Unabhängig. Auf Ihrer Seite.

Ein unabhängiges Gutachten
als belastbare Grundlage.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht auf einen, den die Versicherung des Unfallgegners beauftragt.

Versicherer-Gutachten fallen erfahrungsgemäß häufig niedriger aus: Stundensätze, Wertminderung oder Nutzungsausfall werden nicht immer vollständig berücksichtigt. Ein eigenes Gutachten schafft hier eine unabhängige, technisch fundierte Grundlage.

Ich dokumentiere den Schaden vollständig und technisch fundiert. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt – ich erbringe keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.

Kostenhinweis: Bei einem Haftpflichtschaden mit voller Haftung der Gegenseite werden die Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei Mithaftung tragen Sie die Kosten anteilig; unterhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 €) kläre ich Sie vorab auf.

Positionen, die im Gutachten vollständig ausgewiesen werden

Was ein vollständiges Gutachten erfasst und dokumentiert.

Merkantile Wertminderung

Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur – oft vierstellig.

Nutzungsausfall / Mietwagen

Pauschalen pro Tag je nach Fahrzeugklasse – Ihr gutes Recht.

Verbringungs- & Beilackierungskosten

Werden bei Versicherer-Gutachten häufig komplett gestrichen.

Unkosten­pauschale & Gutachter­kosten

Anwalts- und Sachverständigen­kosten trägt der Unfallgegner.

Ein vollständiges Gutachten deckt alle relevanten Positionen ab

– als neutrale Grundlage für Ihre Regulierung.

Jetzt anrufen

In 4 Schritten

So einfach kommen Sie zu Ihrem Gutachten.

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten in der Hand Ihrer Versicherung – meist innerhalb weniger Tage. Ohne Papierkram für Sie.

Lars Meinhardt vor Ort bei der Schadenaufnahme
Detaillierten Ablauf ansehen
  1. 01

    Sie rufen mich an

    Schildern Sie kurz den Unfall. Ich nehme alle wichtigen Daten auf und vereinbare einen Vor-Ort-Termin – meist binnen 24 Stunden.

  2. 02

    Begutachtung vor Ort

    Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Vollständige Foto- und Schadendokumentation – Sie müssen nichts vorbereiten.

  3. 03

    Gutachten in 2–4 Tagen

    Ich erstelle Ihr Gutachten zügig und nach den geltenden Richtlinien. Sie und Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar.

  4. 04

    Versicherung reguliert

    Mit dem Gutachten setzen Sie oder Ihr Anwalt Ihre vollen Ansprüche durch – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.

Aus der Praxis

Echte Schadenbilder. Echte Begutachtungen.

Jeder Schaden ist anders. Genau deshalb dokumentiere ich vor Ort exakt – mit Maßstab, Detailaufnahmen und kompletter Beweissicherung.

Heckschaden VW Passat Variant
Heckschaden Skoda Octavia mit Messlatte
Heckschaden Tesla Model S mit Messlatte
BMW M340i Detailaufnahme bei Begutachtung
Lars Meinhardt bei der Schadenaufnahme

Über mich

Persönlich, präzise, parteilich nur für Sie.

Mein Name ist Lars Meinhardt. Als Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig stehe ich ausschließlich auf Ihrer Seite – nicht auf der Seite der Versicherung. Jeder Auftrag ist Chefsache: Sie haben einen festen Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens.

  • Persönliche Begutachtung – kein anonymer Mitarbeiter
  • Schnelle Vor-Ort-Termine im Großraum Braunschweig
  • Klare, verständliche Kommunikation – ohne Fachchinesisch
  • Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Verkehrsrecht
Mehr über mich erfahren

Echte Ergebnisse

So lief es bei anderen Geschädigten.

Anonymisierte Fallbeispiele aus meiner täglichen Arbeit. Jeder Fall ist individuell, aber eines haben alle gemeinsam: Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein.

Haftpflichtfall

Kürzung der Reparaturkosten korrigiert

Die gegnerische Versicherung setzte die Reparaturkosten deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand an. Durch mein detailliertes Gutachten und eine fundierte Stellungnahme konnte die Differenz nachgefordert werden.

Ursprüngliche Regulierung3.400 €
Ergebnis nach Gutachten5.900 €
Differenz nach Stellungnahme+2.500 €
Anonymisierter Beispielfall
Totalschaden

Wiederbeschaffungswert nachgebessert

Der zunächst angesetzte Wiederbeschaffungswert lag unter dem tatsächlichen Marktwert. Mein Gutachten ermittelte den korrekten Wert durch fundierte Marktrecherche.

Ursprünglicher Ansatz9.200 €
Ergebnis nach Gutachten12.400 €
Differenz+3.200 €
Anonymisierter Beispielfall
Sachverständigen­verfahren

Versicherung kürzte um 40 %

Die Kaskoversicherung kürzte die Reparaturkosten massiv. Ich eröffnete das Sachverständigenverfahren (SVV) und erzielte die volle Auszahlung – ohne Klage.

Ursprüngliche Kürzung40 %
Ergebnis nach SVVVolle Auszahlung
Anonymisierter Beispielfall
Unverbindliche Erstberatung

* Anonymisierte Beispielfälle aus meiner Praxis. Die Höhe der Schadensregulierung hängt vom Einzelfall ab und wird abschließend zwischen den Beteiligten bzw. im Streitfall gerichtlich bestimmt. Bei voller Haftung der Gegenseite werden Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Häufige Fragen

Das fragen Geschädigte am häufigsten

Was kostet mich das Gutachten?+

Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite werden die Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Teil des Schadensersatzes übernommen. Bei Mithaftung tragen Sie die Kosten anteilig; liegt ein Bagatellschaden vor (unter ca. 750 €), spreche ich Sie vorher offen darauf an.

Wie schnell sind Sie vor Ort?+

In den meisten Fällen kann ich noch am selben oder folgenden Werktag einen Termin in Braunschweig oder Umgebung anbieten. Verbindlich zusagen kann ich das erst nach Terminabsprache.

Darf ich den Gutachter wirklich frei wählen?+

Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?+

In vielen Fällen empfehlenswert. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG in der Regel als Teil des Schadensersatzes; bei Mithaftung anteilig. Auf Wunsch nenne ich Ihnen erfahrene Fachanwälte aus der Region – eine Rechtsberatung darf ich Ihnen selbst nicht erteilen.

Unverschuldeter Unfall?

Rufen Sie mich an – ich bin meist binnen 24 Stunden bei Ihrem Fahrzeug.

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.