
Haftpflichtgutachten
Vollständige Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.
Unabhängiger Kfz-Sachverständiger Lars Meinhardt. Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb von 24 h. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten; bei Mithaftung anteilig.

Ihr Gutachter
Lars Meinhardt

Geprüft durch die European Certification EUCERT CYF. Sachgebiet: Kfz-Schäden und Bewertung. Zertifikat-Nr. 1-25-1059, gültig bis 11.04.2030. Für Sie heißt das: belastbare Gutachten, die vor Versicherung und Gericht standhalten.
1-25-1059

Ihr gutes Recht
Sie sind nicht verpflichtet, das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – und genau das sollten Sie nutzen.
Kosten meist übernommen
Bei voller Haftung der Gegenseite trägt in der Regel die gegnerische Haftpflicht.
Neutrale Beweise
Fundierte Dokumentation als Grundlage für Anwalt & Versicherung.
Vollständige Erfassung
Inkl. Wertminderung & Nutzungsausfall.
Leistungen

Vollständige Beweissicherung nach unverschuldetem Unfall – inkl. Reparaturkosten, Wertminderung & Nutzungsausfall.

Detaillierte Schadenanalyse mit Foto- und Maßdokumentation. Auch verdeckte Schäden werden erkannt und beziffert.

Neutrale Dokumentation für Versicherung, Anwalt oder Gericht. Gerichtsfest, transparent und nachvollziehbar.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – nicht auf einen, den die Versicherung des Unfallgegners beauftragt.
Versicherer-Gutachten fallen erfahrungsgemäß häufig niedriger aus: Stundensätze, Wertminderung oder Nutzungsausfall werden nicht immer vollständig berücksichtigt. Ein eigenes Gutachten schafft hier eine unabhängige, technisch fundierte Grundlage.
Ich dokumentiere den Schaden vollständig und technisch fundiert. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernehmen Sie selbst oder Ihr Rechtsanwalt – ich erbringe keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.
Kostenhinweis: Bei einem Haftpflichtschaden mit voller Haftung der Gegenseite werden die Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei Mithaftung tragen Sie die Kosten anteilig; unterhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 €) kläre ich Sie vorab auf.
Positionen, die im Gutachten vollständig ausgewiesen werden
Merkantile Wertminderung
Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur – oft vierstellig.
Nutzungsausfall / Mietwagen
Pauschalen pro Tag je nach Fahrzeugklasse – Ihr gutes Recht.
Verbringungs- & Beilackierungskosten
Werden bei Versicherer-Gutachten häufig komplett gestrichen.
Unkostenpauschale & Gutachterkosten
Anwalts- und Sachverständigenkosten trägt der Unfallgegner.
Ein vollständiges Gutachten deckt alle relevanten Positionen ab
– als neutrale Grundlage für Ihre Regulierung.
In 4 Schritten
Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten in der Hand Ihrer Versicherung – meist innerhalb weniger Tage. Ohne Papierkram für Sie.

Schildern Sie kurz den Unfall. Ich nehme alle wichtigen Daten auf und vereinbare einen Vor-Ort-Termin – meist binnen 24 Stunden.
Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Vollständige Foto- und Schadendokumentation – Sie müssen nichts vorbereiten.
Ich erstelle Ihr Gutachten zügig und nach den geltenden Richtlinien. Sie und Ihr Anwalt erhalten je ein Exemplar.
Mit dem Gutachten setzen Sie oder Ihr Anwalt Ihre vollen Ansprüche durch – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall.
Aus der Praxis
Jeder Schaden ist anders. Genau deshalb dokumentiere ich vor Ort exakt – mit Maßstab, Detailaufnahmen und kompletter Beweissicherung.





Über mich
Mein Name ist Lars Meinhardt. Als Kfz-Sachverständiger aus Braunschweig stehe ich ausschließlich auf Ihrer Seite – nicht auf der Seite der Versicherung. Jeder Auftrag ist Chefsache: Sie haben einen festen Ansprechpartner von der Schadenaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens.
Echte Ergebnisse
Anonymisierte Fallbeispiele aus meiner täglichen Arbeit. Jeder Fall ist individuell, aber eines haben alle gemeinsam: Ich setze mich für Ihre Ansprüche ein.
Die gegnerische Versicherung setzte die Reparaturkosten deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand an. Durch mein detailliertes Gutachten und eine fundierte Stellungnahme konnte die Differenz nachgefordert werden.
Der zunächst angesetzte Wiederbeschaffungswert lag unter dem tatsächlichen Marktwert. Mein Gutachten ermittelte den korrekten Wert durch fundierte Marktrecherche.
Die Kaskoversicherung kürzte die Reparaturkosten massiv. Ich eröffnete das Sachverständigenverfahren (SVV) und erzielte die volle Auszahlung – ohne Klage.
* Anonymisierte Beispielfälle aus meiner Praxis. Die Höhe der Schadensregulierung hängt vom Einzelfall ab und wird abschließend zwischen den Beteiligten bzw. im Streitfall gerichtlich bestimmt. Bei voller Haftung der Gegenseite werden Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Häufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall mit voller Haftung der Gegenseite werden die Sachverständigenkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Teil des Schadensersatzes übernommen. Bei Mithaftung tragen Sie die Kosten anteilig; liegt ein Bagatellschaden vor (unter ca. 750 €), spreche ich Sie vorher offen darauf an.
In den meisten Fällen kann ich noch am selben oder folgenden Werktag einen Termin in Braunschweig oder Umgebung anbieten. Verbindlich zusagen kann ich das erst nach Terminabsprache.
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das gesetzlich verankerte Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens.
In vielen Fällen empfehlenswert. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach RVG in der Regel als Teil des Schadensersatzes; bei Mithaftung anteilig. Auf Wunsch nenne ich Ihnen erfahrene Fachanwälte aus der Region – eine Rechtsberatung darf ich Ihnen selbst nicht erteilen.
Unverschuldeter Unfall?
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.